Betriebliche Altervorsorge als Benefit
Infos zur Betrieblichen Altervorsorge
Video zur Betrieblichen Altersvorsorge
Flyer zur betrieblichen Altersvorsorge


200 € mehr Gehalt?
Vergleich Gehaltserhöhung und Betriebsrückdeckung
Als Arbeitgeber kostet Sie die Gehaltserhöhung mit Lohnnebenkosten ca. 240 €. Die Direktversicherung kostet Sie nur 200 €. Dazu sparen Sie pauschal mit 30 % – und sparen immer noch. Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls. Statt ca. 107 € Nettolohnzufluss fließen jetzt monatlich 230 € in seine bAV.
Die Alternative: Motivation, die ankommt – mehr Rente statt mehr Brutto
Investieren Sie als Arbeitgeber die geplante Gehaltserhöhung stattdessen in die bAV. So sorgen Sie nicht nur für Ihre Mitarbeitenden, sondern reduzieren Ihre Bemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen.
Mehr Rente statt mehr Brutto – Vorteile
Arbeitgeber:- Keine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zur bAV bei sparsamen prozentualem Gehaltssteigerungen
- Lohnnebenkosteneinsparung im Vergleich zur Gehaltserhöhung möglich
- bAV gehört zu den beliebtesten Zusatzleistungen
- Verbesserung des Unternehmensimages
- Bessere Position im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte
- Verbesserung der Versorgungssituation
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Sparbeträge
- Zusätzlicher Beitragszuschuss des Arbeitgebers
- Mitnahme der bAV bei Jobwechsel möglich
- Keine anderweitige Rückzahlungspflicht
Der Anspruch auf Entgeltumwandlung
Bestimmen Sie, wo es lang geht.
Was können Ihre Arbeitnehmer verlangen?
Grundsätzlich handelt es sich bei der bAV um eine freiwillige Leistung. Seit 2002 besteht jedoch ein individueller Anspruch auf Entgeltumwandlung – auch tarifvertraglich. Arbeitnehmer haben also das Recht, künftig einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln.
Was können Sie festlegen?
Sie bestimmen, wie die Durchführung erfolgt: Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionskasse. Auch die Art der zugesagten Leistung können Sie festlegen. Die Mindesthöhe ist nicht vorgeschrieben.
Was gilt im Zusammenhang mit Tarifverträgen?
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Regelungen des jeweiligen Tarifvertrags zu beachten. Es gelten spezielle Vorschriften zu Zuschüssen, Durchführungswegen oder Anbietern.
Hohe staatliche Anreize
Der Gesetzgeber unterstützt die bAV. Für Entgeltumwandlungen sparen Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Für ab 2019 neu abgeschlossene Verträge ist ein Zuschuss von 15 % verpflichtend.
Entgeltumwandlung am Beispiel einer Direktversicherung
Sie bieten in Ihrem Betrieb die Direktversicherung als Durchführungsweg an. Dadurch sparen Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Diesen Vorteil geben Sie mit 15 % Zuschuss an Ihre Mitarbeiter weiter. Wie könnte das aussehen?
Beispielrechnung (bAV Zuschuss)
Gehaltserhöhung 3.300 €, Nettozufluss 107,76 €, bAV-Beitrag 230 € → Förderquote: 53,1 % staatlich gefördert.
Die Situation vieler Arbeitnehmer
Die Folgen des demografischen Wandels wirken sich zunehmend auf die Leistungsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme aus. Zurzeit findet eine öffentliche Diskussion über Altersarmut statt. Diese bedroht breite Schichten der Gesellschaft. Gleichzeitig sind viele Arbeitnehmer aufgrund ihrer Einkommenssituation nur eingeschränkt in der Lage, ihre Versorgungssituation durch private Vorsorge spürbar zu verbessern. Deshalb schätzen immer mehr Arbeitnehmer den Wert der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Die bAV hat aufgrund ihrer hervorragenden Sicherungsmechanismen alle Turbulenzen der Finanzmärkte überstanden und genießt großes Vertrauen. Gerade qualifizierte Mitarbeiter schätzen die Möglichkeit einer bAV besonders. Für fast zwei Drittel der jungen Akademiker ist das Angebot der bAV ein Kriterium bei der Stellenauswahl.
Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung an. Dies macht Ihr Unternehmen für Fachkräfte interessant.Keine ausreichende Existenzsicherung mehr durch die gesetzliche Rente
Beispiel 1: Rentenbeginn mit 67 Jahren – Versorgungslücke: 1.338 €
Beispiel 2: Rentenbeginn mit 65 Jahren – Versorgungslücke: 1.374 €
Beispiel 3: Rentenbeginn mit 63 Jahren – Versorgungslücke: 1.515 €
Bruttoeinkommen: 3.300 €
Wie könnte Ihr Versorgungssystem aussehen?
Beispiel für ein mittelständisches Unternehmen mit 3 Stufen
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1. Stufe – Betriebliche Grundversorgung (Entgeltumwandlung)
Bis zu jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
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2. Stufe – Erweiterte betriebliche Grundversorgung (Entgeltumwandlung)
Zusätzlich bis zu 4 % steuerfrei. Sozialversicherungsfrei. Über § 40b pauschalversteuert möglich. Dieser Beitrag kann für höhere Entgeltumwandlungen verwendet werden.
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3. Stufe – Betriebliche Zusatzabsicherung
Arbeitgeberfinanzierte bAV für Führungskräfte oder Gesellschafter. Steuerfreie Zuwendung über rückgedeckte Unterstützungskasse. Ohne Begrenzung des Aufwands.
Betriebsrente statt Abfindung
Abfindungszahlungen können in eine Direktversicherung oder Pensionsfonds eingezahlt werden. Für jedes volle Jahr Unternehmenszugehörigkeit: 4 % der BBG (West). Maximal 10 Jahre rückwirkend.
Beispiel:
- 35-jähriger Arbeitnehmer, 9 Jahre im Unternehmen, betriebsbedingte Kündigung 2024
- Abfindung: 25.000 €
- Neue Arbeitsstelle in Aussicht
- Steuersatz: 35 %
25.000 € Beitrag für Direktversicherung → steuerfrei
Alternativ Auszahlung nach Steuern: 16.250 €
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